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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärung regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (betroffene Person, Mieter, Auftraggeber,Teilnehmer) und uns (Hofgut Hopfenburg GmbH, Auftragnehmer). Mit Ihrer Buchung oder Zustimmung erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen automatisch an.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in folgende Bereiche gegliedert:
  • Mietunterkünfte und Campingplätze
  • Tagungen, Seminare und Teamevents
  • Kurse, Veranstaltungen und Touren
  • Widerrufsrecht
  • Sonstiges

Mit klicken auf die in der Gliederung genannten Unterpunkte gelangen Sie direkt zu den Abschnitten.

Mietunterkünfte und Campingstellplätze

1. Mietvertrag über Unterkünfte / Reservierung Camping-Stellplatz (Mietobjekt)

1.1 Mit Eingang Ihrer Buchungs- / Reservierungsanfrage überprüfen wir die Verfügbarkeit. Die Buchung / Reservierung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Buchungssystem vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang und der Annahme unserer schriftlichen oder digital per Mail versendeten Buchungs- / Reservierungsbestätigung zustande. Vermieter ist die Hofgut Hopfenburg GmbH. 

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits vor. Der Mietvertrag / Reservierung kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises/ Reservierungsanzahlung, oder den Antritt erfolgen. 

1.3 Liegen Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden wir Ihnen diese mit der Mietbestätigung/Rechnung zukommen lassen (Einverständniserklärung zu den AGB – siehe oben). Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Mietvertrages. 

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus unserer Leistungsbeschreibung für den Miet-/ Reservierungszeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Andere Prospekte oder Inhalte der Homepage sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht befugt.

1.5 Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt und bestätigt, jedoch behalten wir uns das Recht vor, für Sie auch einen anderen, unserem Ermessen nach gleichwertigen Platz zu reservieren.

1.6 Die Reservierung von Camping-Stellplätzen kann nur einen Stellplatz erfolgen. Zugelassen sind je Stellplatz: 1Wohnwagen mit Vorzelt, 1 Auto und ein Zelt für Kinder bis zu 18 Jahren. Oder 1 Reisemobil mit Vorzelt/ Markise und ein Zelt für Kinder bis zu 18 Jahren. Oder bis zu 2 kleine Zelte und 1 PKW.

1.7 Reservierungen von Jugendgruppen, Schulklassen, Campingclubs und dergleichen sind nicht über die Online- Reservierung möglich. In diesem Zusammenhang getätigte Online-Reservierungen werden von uns nicht akzeptiert und bei Feststellung ohne Benachrichtigung gelöscht. Entsprechend besteht seitens des Mieters kein Anspruch auf Erfüllung.

1.8 Haustiere sind nur in bestimmten, buchbaren Zeiträumen und auf ausgewählten Stellplätzen und Unterkünften zugelassen. Die Tiere müssen bei der Anfrage angegeben werden und dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns (schriftlichen Buchungsbestätigung) mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch unsere Mitarbeiter vor Ort verweigert werden. Für Ihren Hund gilt auf dem gesamten Feriengelände und dem angrenzendes, geschützten Naturreservat Beutenlay, unbedingte Leinenpflicht. In den Gemeinschaftsräumen, Werkstätten und Stallungen sind Hunde nicht erlaubt. Hundekot ist vom Hundeführer unverzüglich mittels Kotbeutel in entsprechenden Müllbehältern zu entsorgen. Für Schäden die durch das Haustier entstehen haftet der Mieter.

2. Ankunft/ Abreise

2.1 Das angegebene Ankunfts- und Abreisedatum ist unbedingt einzuhalten. Änderungen sind nur verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

2.2 Die gebuchte Unterkunft oder der reservierte Stellplatz steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

2.3 Die Abreise sollte bis 11.00 Uhr am gebuchten Abreisetag erfolgen. Sofern keine Anschlussbuchung vorliegt, besteht die Möglichkeit einer Aufenthaltsverlängerung. Diese ist nur in Absprache und mit unserem Einverständnis möglich. Bei Zeitüberschreitung werden weitere Gebühren berechnet.

2.4 Wir verpflichten uns, den reservierten Camping-Stellplatz bis zum nächsten Morgen (8.00 Uhr) freizuhalten, sofern wir am gebuchten Anreisetag eine Information über die Verzögerung erhalten. Treffen Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein und es erfolgt keine weitere Benachrichtigung, entbindet uns dies von jeder weiteren Verpflichtung und der Stellplatz kann entschädigungslos anderweitig vergeben werden.

2.5 Ihre Unterkunft wird Ihnen im Laufe des Anreisetages von unserem Mitarbeiter persönlich übergeben. Vor Abreise werden wir diese, im Anschluss an eine kurze Befragung zu Ihrer Zufriedenheit, wieder von Ihnen übernehmen.

3. Zahlung

3.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Mietpreises fällig.

3.2 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.

3.3 Bei Buchungen unter 30 Tage vor Antritt ist der gesamte Mietpreis (+ Preis für ggf. vereinbarte Nebenleistungen) sofort mit Erhalt der Mietbestätigung fällig und per Banküberweisung zu leisten.

3.4 Geht Ihr Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein, wird Ihnen eine Zahlungsfrist von einer Woche, bzw. maximal bis zwei Tage vor Mietbeginn gesetzt. Wird von Ihnen auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall erheben wir die aus Ziffer 6 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

4. Reisedokumente

Sollten Ihnen die Reisedokumente wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per Email), setzen Sie sich bitte unverzüglich mit uns in Verbindung.

5. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

5.1 Werden auf Wunsch des Mieters nach der Buchung der Unterkunft Änderungen in Bezug auf den Buchungszeitraum oder die Unterkunft bis 30 Tage vor Antritt vorgenommen (Umbuchung), behalten wir uns das Recht vor, pro Unterkunft ein Bearbeitungsentgelt von € 40,- zu erheben. 

5.2 Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen werden Sie unverzüglich unterrichtet. Wir bieten Ihnen mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt an. Ihr Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

5.3 Bis zum Antritt können Sie Ihre Buchung auf einen anderen geeigneten Mieter übertragen. Dazu müssen Sie uns lediglich die Person benennen, die an Ihrer Stelle in den Vertrag Eintritt. Diese Person hat Ihren Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten schriftlich zu bestätigt. Wir erheben für den Wechsel des Vertragspartners ein Bearbeitungsentgelt von € 40,- pro Unterkunft oder Stellplatz.

5.4 In allen genannten Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt Ihnen der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

6. Rücktritt seitens des Mieters

6.1 Bitte beachten Sie: Für die Buchung von Unterkünften/ Stellplätzen besteht kein 14tägiges Widerrufsrecht. Hier berufen wir uns auf § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Es besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

6.2 Sie können jederzeit vor Antritt von Ihrer Buchung zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Auftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei uns wirksam. Sie verpflichten sich in diesem Fall, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Wir sind berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Unterkunft/ Reservierung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:    

Bei einem Rücktritt 

  • bis zum 91. Tag vor Mietbeginn 25%, mindestens € 60,-
  • bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 40%
  • bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 60% 
  • bis zum 7. Tag vor Mietbeginn 80% 
  • ab dem 6. Tag vor Antritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Mietbeginn 95% 

6.3 Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Fall einer Stornierung der Buchung nicht erstattet werden. 

6.4 Ihnen bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als der von uns geforderten Pauschale. Sollten die uns durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 6.1 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von Ihnen geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

7. Rücktritt seitens der Hofgut Hopfenburg GmbH

Wir sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter den Aufenthalt auf dem Feriengelände so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig zur ausgehändigten und allen zugängliche Hausordnung verhält, dass es uns nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten, oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Gäste gerechtfertigt ist. Dieses Kündigungsrecht besteht nach einer entsprechenden Abmahnung auch dann, wenn die Störung von einer mitreisenden Person oder mitgeführten Haustier ausgeht, für die der Mieter den Vertrag im eigenen Namen geschlossen hat.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1 Wird die Buchung nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Mietvertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen können wir ein Entgelt verlangen. 

8.2 Ergeben sich die in Ziffer 8.1. genannten Umstände nach Antritt, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, haben wir einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Mieter zur Last.

9. Haftung

9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht wurde. Das gleiche gilt, soweit wir für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den dreifachen Preis des Leistungsangebotes beschränkt.

9.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haften wir je Buchung, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, mit € 2.000,-. Übersteigt der Sachschaden diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Mietpreises beschränkt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 

9.3Durch unsere Bereitstellung von Kraftfahrtstellplätzen (PKW; Krad, Wohnmobile usw.) und sonstigen Stellplätzen, Schließfächern, Gemeinschafts- Kühlschränken, Fahrradboxen, Pferdeboxen und sonstigen zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten (Skistall uvm.) kommt rechtlich kein Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB zustande.

Eine etwaige Vergütung stellt kein Entgelt für die Verwahrung dar. Es wird deshalb keinerlei Haftung  bei Verlust oder Beschädigung von Sachen aller Art und Güte, Wertgegenständen, Kraftfahrzeugen (PKW, Fahrräder, Motorräder, usw.) übernommen.

Die Nutzung aller Freizeiteinrichtungen wie Feuerstellen, Sauna, Leihgeräte und Spielplätze und die Teilnahme an den angebotenen Veranstaltungen erfolgen auf eigene Gefahr.

9.4 Sie verpflichten sich, unsere Einrichtungen mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln. Für mutwillige Zerstörung haftet der Mieter in vollem Umfang. Schäden müssen unverzüglich an unsere Mitarbeiter gemeldet werden.

10. Gewährleistung/Schadenersatz

10.1 Wird die Buchung infolge eines Mangels der durch uns zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, können Sie den Mietpreis bzw. den Kurspreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

10.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Buchung, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen. 

10.3 Unsere Mitarbeiter und Leistungsträger sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Anerkenntnis durch Geschäftsführer oder Gesellschafter der Hofgut Hopfenburg GmbH ist jedoch bindend.

11. Anzeige von Mängeln

11.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort unseren Leistungsträgern oder Mitarbeitern zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Wird nicht umgehend für Abhilfe gesorgt, ist uns der Mangel unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein. 

11.2 Bei Leistungsangeboten (z.B. Kurse, Seminare) sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger anzuzeigen. Soweit dieser nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt, müssen Sie nicht behobene Mängel uns anzeigen.

12. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

12.1 Ansprüche aus Gründen nicht vertragsgemäßer Erbringung bzw. nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellter Mietunterkunft haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Buchungszeitraumes gegenüber uns geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Vertrages geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert waren. 

12.2 Sie und wir vereinbaren für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einen Monat nach dem Tag, an dem der Buchungszeitraum enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Tagungen, Seminare, Teamevents

13. Vertrag

13.1 Der Vertrag zwischen Ihnen – auch „Auftraggeber“ genannt – und der Hofgut Hopfenburg GmbH – auch „Auftragnehmer “ genannt – bedarf keiner besonderen Form. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, in welchem dem Auftragnehmer die Annahmeerklärung des Auftraggebers (schriftlich oder mündlich) zugeht. Der Leistungsumfang des Vertrages ergibt sich aus dem vom Auftragnehmer individuell konfigurierten Angebotes und diesen Geschäftsbedingungen.  Sonstige Angebote und Preise des Auftragnehmers sind freibleibend.

13.2 Die Annahmeerklärung des Auftraggebers schließt die Anerkennung unserer AGB ein, diese werden Vertragsgegenstand

13.3 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine wesentliche Abweichung der vertraglich vereinbarten Leistung unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Auf Abweichungen vom Vertragsinhalt, die den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, hat der Auftragnehmer den Auftraggebern rechtzeitig hinzuweisen. Änderungen vom Inhalt des Vertrages ergeben sich hieraus nicht.

13.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch andere qualifizierte Trainer zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Werden einzelne Leistungen durch den Auftragnehmer  lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne.

13.5 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

13.6 Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss der Auftraggeber die verbindliche Zahl der Teilnehmer dem Auftragnehmer schriftlich bekanntgeben. Teilnehmeränderungen innerhalb einer Woche vor Veranstaltungsbeginn können nicht mehr berücksichtigt werden. Hier wird der volle, vereinbarte Preis zur Zahlung fällig.

13.7 Ist der Auftragnehmer wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund an der Durchführung der vereinbarten Veranstaltung verhindert, werden die Vertragspartner, einen Ersatztermin vereinbaren.

14.  Rücktritt

14.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von dieser zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer. Im eigenen Interesse des Auftraggebers empfiehlt der Auftragnehmer zur Vermeidung von Missverständnissen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

14.2 Im Falle des Rücktritts kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftragnehmer kann die Entschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung pauschalieren und zwar wie folgt:

  • bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Stornierung kostenfrei,
  • bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Honorars,
  • bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars,
  • bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % des vereinbarten Honorars,
  • innerhalb einer Woche vor Beginn 95% des vereinbarte Honorar fällig.

Die Regelung schließt auch die mit der Veranstaltung gebuchten Übernachtungen ein.

 15. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Im Falle der Vertragskündigung kann der Auftragnehmer für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

16. Trainingsmaterialien und Urheberrechte

Die vom Auftragnehmer bereitgestellten und während einer Veranstaltung entstehenden Materialien (Handbücher/Abläufe und sonstige Texte, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Foto- und Videodateien) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden den Teilnehmern ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Auftraggeber und die Teilnehmer sind insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu vervielfältigen, weiterzugeben und in eigenen Trainings zu verwenden. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

17. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.

18. Besondere Risiken bei Outdoor- Veranstaltungen/ - Elemente

Bei allen Veranstaltungen im Outdoor-Bereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor-Umfang der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

19. Werbung

19.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung der vereinbarten Veranstaltung, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen der vereinbarten Veranstaltung hinzuweisen.

19.2 Foto- oder Videomaterial welches während der Veranstaltung vom Auftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen erstellt wurde, bleibt urheberrechtliches Eigentum des Auftragnehmers. Veröffentlichungen im Rahmen von Printmedien oder Internetauftritten obliegen der Freigabe durch den Auftraggeber.

Kurse, Veranstaltungen und Touren

20. Anmeldung

20.1 Bei Kursen, Veranstaltungen und Touren mit Anmeldung, ist eine Anmeldung ausschließlich über das auf der Webseite eingebundene Anmeldeformular möglich.

20.2 Alle Kurse, Veranstaltungen und Touren sind Einzelveranstaltungen und werden vom Teilnehmer mit betätigen des Sende-Button unmittelbar an den als Referent genannten, Auftragnehmer (externe/r KursleiterInn oder hauseigenes Angebot) weitergeleitet. 

20.3 Eine Anmeldung von Teilnehmer/innen unter 18 Jahren ist bei einer Einzelanmeldung nur durch den Sorgeberechtigten (gesetzlichen Vertreters) möglich. Hier sind die Angaben des Sorgeberechtigten in das Anmeldeformular einzutragen.

20.4 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB ein, diese werden Vertragsgegenstand. Jede verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr.

20.5 Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Bestätigung der Anmeldung sowie eine Zahlungsinformation vom externen Dienstleister (Kursleiter). Es erfolgt eine Änderungs-Benachrichtigung, wenn Kurs, Veranstaltung oder Tour ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.

20.6 Die Teilnehmergebühr muss auch dann bezahlt werden, wenn das Angebot unregelmäßig oder nicht besucht wird. Gezahlte Gebühren werden grundsätzlich nur erstattet, wenn ein Rücktritt nach Absatz 21.4 erfolgen muss.

21. Rücktritt Teilnehmer / Anbieter

21.1 Bei Rücktritt durch den Teilnehmer endet die kostenfreie Rücktrittsfrist 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, wird die volle Teilnehmergebühr fällig. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Stornierung beim externen Dienstleister (Kursleiter). Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

21.2 Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.

21.3 Keine Rückzahlung erfolgt bei Zusammenlegung von Kurse, Veranstaltungen oder Touren und/oder Wechsel der Leitung.

21.4 Kurse, Veranstaltungen oder Touren können kurzfristig wegen mangelnder Beteiligung, Unterschreitung der im Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der Leitung oder aus Gründen höherer Gewalt vor Beginn gestrichen bzw. während eines laufenden Angebots abgebrochen werden. In diesen Fällen werden bereits eingezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungen anteilig erstattet und die Teilnehmer vorab informiert.

22. Unfallversicherung / Haftung

Bei allen Kursen, Veranstaltungen und Touren ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht kann. Trotz Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden, ein Restrisiko, welches der Teilnehmer selbst zu tragen hat, besteht. Die Teilnahme erfolgt auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nicht Schäden des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sind, nur, wenn diese vom Auftragnehmer oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden sind.

Im Besonderen haften der Auftragnehmer nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum.

Widerrufsbelehrung für Hopfenburg-Gutscheine

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

23.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Gutschein-Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hofgut Hopfenburg GmbH, Hopfenburg 12, 72525 Münsingen, info@hofgut-hopfenburg.de, Deutschland) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das am Ende des Abschnitts beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

23.2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Gutschein-Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir den Gutschein wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Gutschein zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben den Gutschein unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den Gutschein vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gutscheins.

24.3 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Gutschein-Vertrag widerrufen wollen, dann kopieren Sie bitte dieses Formular in Ihre E-Mail oder Ihren Brief und senden Sie es uns zurück.

  • An Hofgut Hopfenburg GmbH, Hopfenburg 12 , 72525 Münsingen, info@hofgut-hopfenburg.de, Deutschland
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Gutschein (Gutschein-Nr. bitte angeben)
  • Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Sonstiges

24. Datenschutz / Urheberschutz

Jeder Teilnehmende hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht, das Kopieren und die Weitergabe der für den Angebotszweck zur Verfügung gestellten Unterlagen unzulässig ist.

25. Verbraucherstreitschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetze über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V hat ihren Sitz in der Straßburger Str. 8, 77694 Kehl. Die Webseite finden Sie unter: www.verbraucher-schlichter.de

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

26. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

26.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Verträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden. 

26.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet und gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Wiederspruch gegen die Zusendung von Werbematerialien ist jederzeit möglich. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. 

26.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Vertrages. 

26.4 Erfüllungsort ist unser Feriengelände und der Gerichtsstand ist Münsingen. 

26.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Vertrages. 

26.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Angaben zu Ihrem Vertragspartner

Hofgut Hopfenburg GmbH

Hopfenburg 12
D-72525 Münsingen

Telefon: +49 (0) 73 81/ 93 11 93 0
Telefax: +49 (0) 73 81/ 93 11 93 19

Mail: info@hofgut-hopfenburg.de
Internet: www.hofgut-hopfenburg.de

AGB Stand: 25.04.2018

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D-72525 Münsingen

Tel. +49 (0) 73 81 / 93 11 93 11
Fax +49 (0) 73 81 / 93 11 93 19

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Öffnungszeiten Rezeption

Montag bis Sonntag
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 UHR